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Übernahme der Verantwortung für Ihr Produkt

QMB, PRRC und Bevollmächtigter – wir übernehmen für Sie.

Langfristige Erfolge erfordern qualifizierte Verantwortliche. Auch das benötigt Know-how und Manpower. Beides bekommen Sie von uns. Wir unterstützen Sie beim Aufbau, der Durchführung und Kontrolle der für Sie nötigen Prozesse und Aufgaben, in dem wir qualifiziertes Personal extra für Sie abstellen. Dazu binden wir unsere Mitarbeiter in Ihre Unternehmensstruktur ein, egal ob übergangsmäßig oder langfristig.


Folgende Rollen im Zuge der Normen und Richtlinien können Sie auf uns übertragen:

QMB

Der Qualitätsmanagementbeauftragte, kurz QMB, ist besonders für Produkte wichtig, welche der ISO 13485 unterliegen. In diesem Fall ist er der „Herr“ über die Prozesse, die die Norm erfordert.

Zu seinen Aufgaben gehören daher:

  • Überprüfung fehlender oder unzureichender Prozesse sowie, wenn nötig, die Einführung dieser (z.B. CAPA, Schulung, Reklamation, Vigilance)
  • Durchführung von Softwaretoolvalidierung
  • Lieferantenmanagement
  • Überprüfung von Verfahrensanweisungen und ggfs. Ergänzung dieser
  • Sicherstellung, dass Prozesse im gesamten Unternehmen eingehalten werden
  • Erstellung von Auditplänen und Begleitung von Audits
  • Unterstützung bei der Erstellung des Qualitätsmanagementhandbuchs und dem Verfassen der Qualitätspolitik

Darüber hinaus ist der QMB das Bindeglied zwischen Ihrem Management und dem QM-System. Er gibt regelmäßige Updates und kann Verbesserungen anregen.

Qualitätmanagementbeauftragter bei der Arbeit
Frau bei Beratung ihrer Kunden.

PRRC

Die MDR fordert darüber hinaus eine Person responsible for regulatory compliance, kurz PRRC, die die Aufgaben des QMB ergänzt.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Sicherstellung der Konformität der Medizinprodukte
  • Überprüfung und ggfs. Anpassung der Technischen Dokumentation
  • Ausstellung der EU-Konformitätsbewertungserklärung
  • Einhaltung der Pflichten zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  • Einhaltung der Berichtspflichten (PMS und Trending) und Meldepflichten in Vigilancefällen
  • Erklärung von Prüfprodukten für klinische Studien

In beiden Rollen müssen nicht alle Aufgaben von einer einzigen Person übernommen werden, sondern können auch delegiert werden. Allerdings bleibt jeweils der QMB sowie der PRRC verantwortlich.

Bevollmächtigter

Der Bevollmächtigte gilt in der EU als Vertreter des Herstellers. Er steht in regelmäßigem Kontakt mit den nationalen Behörden, ist für die Beantwortung von Fragen und Unterstützung von Korrekturmaßnahmen verantwortlich.

Des Weiteren gehört zu den Pflichten des Bevollmächtigten:

  • Überprüfung der EU-Konformitätsregelung
  • Überprüfung der Produkt- und Herstellerregistrierung
  • Weiterleitung der Reklamationsanfragen von Anwendern an den Hersteller
  • Ansprechpartner für Behörden in Europa
Beratungsgespräch Medizintechnik